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Anwendbarkeit der Business Judgement Rule auf Compliance Entscheidungen des Vorstands? Teil 2

Aufgabe der Compliance-Abteilungen ist es unter anderem, die Geschäftsleitung vor staatlichen Repressalien zu schützen, indem sie die Geschäftsführung bei regelkonformem Verhalten unterstützt. Dazu gehört auch die entsprechende Dokumentation von Vorstandsentscheidungen.
Der Vorstand muss diese ggfs. kritischen Compliance-Entscheidungen ausreichend geprüft und abgewogen haben.
Hier können dokumentierte Entscheidungen, die die Kriterien der Business Judgement Rule berücksichtigen, dazu beitragen, dass der Vorstand sich unter Umständen nachträglich enthaften kann.
Wo und in welchen Fallkonstellationen die Business Judgement Rule grundsätzlich anwendbar sein könnte, beantwortet Ihnen der folgende Beitrag.

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Wer sich für die grundsätzliche Anwendbarkeit der Business Judgement Rule auf Compliance-Entscheidungen interessiert, kann sich hierzu im ebenfalls auf diesen Seiten veröffentlichten Teil 1 des Beitrags „Business-Judgement bei Compliance- Entscheidungen – ein Ausweg  aus der  Haftungsfalle? informieren.