Für Sie als Compliance-Praktiker stellt sich immer wieder die Frage, in wieweit Sie Geschäftspartner oder bei Übernahmen die neue Gesellschaft auf mögliche Compliance-Risiken und -Verstöße untersuchen müssen. Hierzu werden sogenannte „Due Diligence“ durchgeführt, also spezielle Prüfungen auf rechtskonformes Verhalten. Wie solche aussehen können und worauf besonders zu achten ist, beantwortet der folgende Artikel zur Geschäftspartner Due Diligence in „Außenwirtschaft 2/2015, S. 40 f.“
Hierzu wurde ich um meine Expertise als langjähriger Compliance-Experte angefragt und habe zu verschiedenen, praktischen Fragen Stellung genommen. Lernen auch Sie, worauf es für Sie bei Geschäftspartnerprüfungen ankommt und wie Sie sich und Ihr Unternehmen vor Geldbußen und Reputationsverlust bewahren!
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